MAINZ. Die rheinland-pfälzischen Finanzbehörden sind im Jahr 2025 verstärkt gegen Steuerverstöße in der Social-Media-Branche vorgegangen. Nach Angaben des Finanzministeriums wurden landesweit mehr als 100 Strafverfahren gegen Influencerinnen, Influencer und andere Social-Media-Akteure eingeleitet, die keine oder nicht ausreichend Steuern gezahlt haben. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Matthias Lammert hervor, über die der SWR berichtet.
Insgesamt geht es dabei um Steuernachforderungen von rund 500.000 Euro. Mehrere der Verfahren sind nach Angaben des Ministeriums noch nicht abgeschlossen.
Wohnsitz im Ausland ändert Steuerpflicht nicht
Wie das Finanzministerium weiter mitteilte, versuchten einige Influencer, ihrer Steuerpflicht zu entgehen, indem sie ihren Wohnsitz ins Ausland verlegten – unter anderem nach Dubai, Zypern oder Malta. Maßgeblich für die Steuerpflicht sei jedoch nicht allein der Wohnort.
Wer im Ausland lebt, aber weiterhin Einnahmen aus Deutschland erzielt, bleibt hierzulande beschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer ist zudem grundsätzlich unabhängig vom Wohnsitz zu entrichten.
Steuerfahnder analysieren Social-Media-Auftritte
Um mögliche Steuervergehen aufzudecken, werten Steuerfahnder gezielt Inhalte auf Social-Media-Plattformen aus. Dabei wird geprüft, welche Produkte beworben werden, wie hoch die Reichweite der Accounts ist und wie viele Followerinnen und Follower erreicht werden. Auf dieser Grundlage lassen sich Rückschlüsse auf mögliche Einnahmen ziehen.
Nach Einschätzung von Medienwissenschaftlern können Influencer bereits mit mittlerer Reichweite erhebliche Beträge erzielen. Profile mit rund 250.000 Followern könnten pro Beitrag Einnahmen im dreistelligen bis vierstelligen Bereich generieren.
Auch Sachleistungen sind steuerpflichtig
Im Fokus der Ermittlungen stehen nicht nur direkte Geldzahlungen. Auch sogenannte geldwerte Vorteile spielen eine Rolle. Dazu zählen etwa Produkte, die Influencer im Rahmen von Kooperationen behalten dürfen, sowie Einladungen zu Reisen, Konzerten oder Veranstaltungen. Überschreiten diese Vorteile bestimmte Grenzen, müssen sie steuerlich angegeben werden.
Der steuerliche Grundfreibetrag liegt für Alleinstehende derzeit bei 12.096 Euro. Werden diese Einkünfte überschritten, sind Steuern fällig – unabhängig davon, ob es sich um Geld- oder Sachleistungen handelt.
Mit den verstärkten Kontrollen wollen die Finanzbehörden nach eigenen Angaben sicherstellen, dass Einkünfte aus sozialen Netzwerken genauso korrekt versteuert werden wie Einnahmen aus klassischen Erwerbstätigkeiten.
Quelle: SWR















