RLP: 3,72 Promille am Steuer – Polizei stoppt stark alkoholisierte Fahrerin

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Symbolbild. Foto: dpa-Archiv

Am Sonntagvormittag (1. Juni 2025) wurde eine 48-jährige Autofahrerin auf der Bundesstraße 50 bei Nieder Kostenz (Rhein-Hunsrück-Kreis) aus dem Verkehr gezogen – mit einem Atemalkoholwert von sage und schreibe 3,72 Promille. Die Polizei Simmern bestätigte den Vorfall am Sonntagmorgen in einer offiziellen Mitteilung.

Gegen 11:15 Uhr ging demnach ein Notruf bei der Polizei ein: Ein Verkehrsteilnehmer meldete ein Fahrzeug mit auffälliger und unsicherer Fahrweise. Eine Streifenbesatzung konnte das beschriebene Auto kurze Zeit später anhalten und kontrollieren.

Alkoholgeruch und Kontrollverlust

Schon bei der ersten Ansprache fiel den Polizisten starker Alkoholgeruch bei der Fahrerin auf. Ein sofort durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: Der Wert von 3,72 Promille liegt weit über der absoluten Fahruntüchtigkeitsgrenze von 1,1 Promille – und damit im Bereich einer schweren Straftat.

Konsequenzen: Blutprobe, Führerschein weg – Strafanzeige

Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an und stellten den Führerschein der 48-Jährigen sicher. Sie muss sich nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr strafrechtlich verantworten. Glücklicherweise kam es zu keinem Unfall, dennoch hätte die Fahrt unter diesen Umständen schlimme Folgen haben können.

Hintergrund: Promillegrenzen in Deutschland

  • 0,5-Promille-Grenze: Ordnungswidrigkeit – ab hier drohen Bußgelder und Fahrverbote

  • 1,1 Promille und mehr: Absolute Fahruntüchtigkeit – es folgt eine Strafanzeige

  • Ab 1,6 Promille: Pflicht zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)

Zeugenaufruf

Die Polizei Simmern bittet Bürgerinnen und Bürger weiterhin, auffällige Fahrweise sofort zu melden, um mögliche Gefährdungen im Straßenverkehr frühzeitig zu stoppen.

Kontakt:
📍 Polizeiinspektion Simmern, Bingener Str. 14, 55469 Simmern
📞 Tel: 06761 / 9210

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