TRIER. Wie in ganz Rheinland-Pfalz gelten in der Zeit von Gründonnerstag 4 Uhr bis Ostermontag 16 Uhr besondere Regeln zur Einhaltung der Feiertagsruhe. Dies teilte die Stadt Trier am Mittwoch mit.
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind von Gründonnerstag 4 Uhr bis Ostersonntag 16 Uhr verboten. Am Karfreitag sind ab 4 Uhr alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, die nicht dem Charakter des Feiertages angepasst sind, sowie Sportveranstaltungen, nicht erlaubt.
Am Ostersonntag dürfen zudem keine Sportveranstaltungen bis 13 Uhr stattfinden. Verstöße gegen diese Regelungen sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Weitere Informationen gibt es beim Ordnungsamt, Telefon: 0651/718-2127 oder 718-1312.















Leben wir im Mittelalter oder was. Solche Feiertagsregeln sind, genau wie die Kirche an sich, nicht mehr zeitgemäß. Wann wird der Schwachsinn endlich abgeschafft? Fragt doch mal Leute unter 30 welche Bedeutung Ostern hat. Die häufigste Antwort wird sein: Zwei Tage frei.
Für die Allermeisten sind die Ostertage das erste lange Wochenende bei schönem Frühjahrswetter. Mit Lust aufs erste Grillfest, einen Familienausflug oder einen Kurzurlaub zum Abtanzen auf Malle. Was diese verstaubte religiöse Regeln im Jahr 2022 noch zu suchen haben ist mir wirklich ein Rätsel.