TRIER. Am gestrigen Sonntag, den 3.10., ereigneten sich mehrere Trunkenheitsfahrten bzw. Verkehrsunfälle unter Alkoholeinwirkung im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Saarburg, wie die Polizeidirektion Trier mitteilt.
So kam es in einem Fall nach einem Vorfahrtsverstoß zu einem Verkehrsunfall, wobei der Unfallverursacher unter Alkoholeinwirkung stand.
Im weiteren Tagesverlauf kam es zunächst zu einer Straßenverkehrsgefährdung, wobei, wie sich später herausstellte, der Beschuldigte erheblich unter Alkoholeinwirkung stand. In diesem Fall kam der alkoholisierte Fahrer auf die Gegenfahrspur und gefährdete einen entgegenkommenden Pkw-Führer. Ein Unfall konnte nur durch Abbremsen des Fahrzeugs bis zum Stillstand durch den Fahrer im Gegenverkehr verhindert werden. Zudem war der alkoholisierte Pkw-Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Schließlich wurde der Saarburger Dienststelle eine Verkehrsunfallflucht in Konz, OT Filzen, gemeldet. Das vermeintlich unfallverursachende Fahrzeug konnte unweit der Unfallstelle auf der L 137 zwischen Filzen und Konz in Fahrtrichtung Konz abgestellt vorgefunden werden. Ein Fahrzeugführer war nicht vor Ort. Dieser konnte an der Halteranschrift angetroffen werden und stand ebenfalls unter Alkoholeinwirkung.
In allen Fällen wurden Blutproben entnommen und entsprechende Strafanzeigen gefertigt.