TRIER. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat in einem Eilverfahren die von der SGD Nord gegenüber der Recyclingfirma Firma Eu-Rec im Trierer Hafen verfügte vorläufige Betriebsuntersagung rechtlich bestätigt.
Zur Begründung verwiesen die Richter auf die vom Betrieb der Anlage ausgehenden erheblichen Geruchsbelästigungen, die von der Wohnbevölkerung in Pfalzel durchgehend als besonders unangenehm beschrieben worden seien. Der Amtsarzt habe die erhebliche Geruchsbelästigung in einer Mitteilung vom Juni 2015 bestätigt und zudem ausgeführt, dass die starke Geruchsbelästigung eine gesundheitliche Schädigung der Bürgerinnen und Bürger darstelle.
Vor diesem Hintergrund stelle sich die vorläufige Betriebsuntersagung nicht als unverhältnismäßig dar, zumal die seitens des Betreibers vorgelegten Planunterlagen und Konzepte zur Nachbesserung der Anlage noch nicht derart konkretisiert seien, dass deren unproblematische Genehmigung möglich sei. Es bestünden eine Reihe offener Fragen, die nur im Verwaltungsverfahren abgearbeitet werden könnten.
Die Antragstellerin hat gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Koblenz eingelegt.
Der Antragsteller hätte besser mal in vernünftige Gestankvernichtungssysteme investiert, anstatt das Geld in Anwälte und Gerichtskosten zu investieren. Was will er denn damit erreichen ? Das er weiterhin ungestraft die Luft verpesten darf ? Wie oft wurde schon versprochen, daß es besser wird… und ?
Ich hoffe, daß sich auch die zukünftigen Gerichte nicht durch irgendwelche „Planunterlagen“ oder „Konzepte“ blenden lassen, sondern die tatsächlichen Fakten prüfen.
Wer einmal stinkt… und nochmal… und nochmal und und und… scheinbar unbelehrbar ist… dem sollte die Lizenz zum Stinken endgültig entzogen werden.
Die letzten Wochen waren so angenehm in Pfalzel… endlich mal, ohne grün im Gesicht zu werden, einfach nur die frische Luft genießen… hoffen wir, daß das so bleibt.