Kind auf Zebrastreifen fast überfahren – Polizei sucht Zeugen

1
Symbolfoto.

TRIER. Am Freitag, den 6. Februar, überquerte eine 13-jährige Schülerin des Humboldt-Gymnasiums gegen 15.00 Uhr den Fußgängerüberweg in der Hindenburgstraße vom Gymnasium kommend. Das Mädchen befand sich bereits mitten auf dem Fußgängerüberweg, als sich aus Richtung Innenstadt ein Pkw näherte. Das Fahrzeug verringerte zwar die Geschwindigkeit, hielt allerdings nicht vor dem Zebrastreifen an. Beim Vorbeifahren streifte der Pkw den Schulranzen des Kindes.

Da sich das Mädchen weder an den Pkw, noch die Fahrzeugfarbe oder Kennzeichen erinnern konnte, wird nach möglichen Zeugen des Vorfalls gesucht. Diese mögen sich bitte mit der Polizeiwache Innenstadt in Verbindung setzen unter Telefon 0651 9779 1710.

Jetzt lokalo liken und keine News verpassen!

Vorheriger ArtikelBewaffnete Einbrecher überwältigen Arbeiter
Nächster ArtikelPhantomhafte Projektion in Moselnähe

1 Kommentar

  1. Den Kind gute Besserung, möge es sich schnell erholen.
    Jedoch glaube ich nicht, das der Täter/in ausfindig gemacht wird.
    Wenn die Polizei Interesse daran hätte, Personen auf Fußgängerüberwegen zu schützen, dann würde sie ja auch von ihrem Recht auf Kontrollen gebrauch machen. Im Avelertal zum Beispiel muss ich regelmäßig bis zu 10 Autos an mir vorbeifahren sehen, bis jemand mal anhält. bei 10 Autos ( in 1-3 Minuten) wären das für die Polizei schon mal 800 Euro Umsatz . Aber man versteckt sich ja hinter Vorschriften, das zu wenige Unfälle passieren und der Lüge, man kein Personal habe.
    Und von solchen Fußgängerüberwegen gibt es genügend in Trier.
    ich frage mich ernsthaft, warum der Bund Gesetze erlässt, wenn das Land sich schlicht und einfach weigert, die Umsetzung dieser auch zu Überprüfen. Aber solange Polizeiautos in Trier auch noch anhalten, um Fahrradfahrern das fahrende Überqueren über Zebrastreifen zu ermöglichen……

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.