Unfall mit Todesfolge – 15.000 Euro Geldstrafe

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DAUN. Am 7. April des vergangenen Jahres ereignete sich im Vulkaneifelkreis zwischen Dockweiler und Waldkönigen ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem eine 69-jährige Fahrradfahrerin ums Leben kam. Heute musste sich der Unfallverursacher dafür vor dem Amtsgericht Daun verantworten.

Der 75-jährige Fahrzeugführer aus der Verbandsgemeinde Gerolstein befuhr, wie lokalo.de berichtete, mit seinem PKW die B 421 von Dockweiler nach Daun. Etwa in Höhe der Einfahrt zur Firma Allrad-Keul in Waldkönigen kollidierte der PKW-Fahrer mit einer in gleicher Richtung fahrenden 69-jährigen Fahrradfahrerin aus der Verbandsgemeinde Daun. Die Frau wurde durch den Zusammenstoß in den Straßengraben geschleudert und erlag ihren schweren Verletzungen noch an der Unfallstelle.

Der Autofahrer hatte damals angegeben, er sei durch den Sonnenschein geblendet worden und habe die Fahrradfahrerin nicht sehen können. Der zur Klärung des Sachverhaltes hinzugezogene Sachverständige hat der Geschädigten bescheinigt, im Moment des Unfalls ordnungsgemäß am rechten Rand der Fahrbahn gefahren zu sein.

Das Dauner Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro. Wie eine Gerichtssprecherin angab, hatte der Autofahrer nach dem Unfall schon freiwillig seinen Führerschein abgegeben.

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