BITBURG. Kaum ein Verein, der sich um Sport oder Kultur kümmert, kommt ohne die Hilfe der öffentlichen Hand und ohne Sponsoren aus. Die Mittel der Kommunen müssen aber beantragt werden und für diese Anträge gibt es meist einen Stichtag. In Bitburg ist dies der 1. März.
Die Stadt Bitburg fördert im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die Arbeit von Sport- und Kultur treibenden Vereinen. Dazu hat der Stadtrat im März 2007 entsprechende Richtlinien erlassen. Ein Schwerpunkt der Kriterien liegt bei der Jugend- und Nachwuchsarbeit. Die Stadtverwaltung Bitburg weist darauf hin, dass Vereine, die im Jahr 2015 eine Förderung beantragen möchten, die Anträge bis zum 01.03.2015 einreichen müssen. Später eingehende Anträge und unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die Förderrichtlinien und Antragsvordrucke können bei der Stadtverwaltung Bitburg angefordert oder unter www.bitburg.de im Bereich Bürger/ Service/ Dienstleistungen (Förderung von Sportvereinen und Kultur treibenden Vereinen in Bitburg) eingesehen und herunter geladen werden. Auskünfte erteilt: Strupp, Anne; Team 2.2 Jugend, Kultur, Sport, Schulen; Tel.: 06561 – 6001 224 oder Mail: [email protected] .