Kind nicht absichtlich eingesperrt – Freispruch

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florentine/pixelio.de

LUXEMBURG. Vor einem Gericht in Luxemburg mussten sich heute zwei Erzieherinnen verantworten. Sie hatten im Februar 2012 ein kleines Kind in ihrer Kindertagesstätte vergessen und eingeschlossen. Die Feuerwehr musste daraufhin die KiTa aufbrechen und das Kind befreien.

Die Geschichte mutet schon merkwürdig an. Zwei Erzieherinnen hatten Feierabend, schlossen die Kindertagesstätte, in der sie beschäftigt sind und gingen nach Hause. Um das Kind aus der Tagesstätte zu befreien, musste die Feuerwehr anrücken und die Tür aufbrechen.

Heute nun standen die beiden Erzieherinnen in Luxemburg-Stadt vor dem Richter und gaben an, das Kind an dem bewussten Tag schlicht vergessen zu haben. Daraufhin wurden sie vom Vorwurf der verletzten Aufsichts- und Sorgfaltspflicht freigesprochen. In der Begründung hieß es, sie hätten das Kind ja nicht absichtlich eingesperrt.

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