MAINZ. Ein Polizeibeamter ist in Mainz wegen des Herunterladens und Besitzes von kinderpornografischen Bildern und Videos zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Mainzer Schöffengericht sprach den 43-Jährigen in 23 von 24 angeklagten Fällen schuldig.
Fast 1.000 Bilder und Videos Gegenstand des Prozesses
Der Fall wurde an drei Verhandlungstagen vor dem Mainzer Schöffengericht verhandelt. Nach Gerichtsangaben ging es um nahezu 1.000 Bilder und Videos aus den Jahren 2016 bis 2020.
Verurteilt wurde ein Mann aus dem Kreis Mainz-Bingen, der als Polizeibeamter in Hessen beschäftigt war.
Gericht verhängt Bewährungsstrafe und Geldauflagen
Neben der Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung muss der 43-Jährige laut Amtsgericht Mainz 9.000 Euro an die Staatskasse und weitere 9.000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.
Darüber hinaus wurde angeordnet, dass er vier psychotherapeutische Beratungsgespräche wahrnehmen soll.
Gericht geht über Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus
Mit dem Urteil ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Der Staatsanwalt hatte für den nicht vorbestraften Beamten eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung beantragt.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Dienstverbot und Disziplinarverfahren
Nach Angaben des hessischen Innenministeriums wurde dem Beamten mit Bekanntwerden der Vorwürfe die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Er sei vorläufig des Dienstes enthoben worden, außerdem sei ein Teil seiner Dienstbezüge einbehalten worden.
Gegen ihn läuft zudem ein Disziplinarverfahren, das für die Dauer des Strafverfahrens ausgesetzt wurde.














