Grenzkontrollen: Bundespolizei Trier erzielt über 90 Fahndungstreffer an Ostern

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Grenzkontrollen der Bundespolizei.
Grenzkontrolle. Foto: Harald Tittel / dpa / Archiv

TRIER. Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen und Fahndungs-/Kontrollmaßnahmen stellte die Bundespolizei Trier am Osterwochenende insgesamt 94 Fahndungstreffer sowie Verstöße gegen das Aufenthalts- und Strafrecht fest und vollstreckte mehrere Haftbefehle und Ingewahrsamnahmen.

Ein Auszug:

Bei acht aus Luxemburg und Belgien ins Bundesgebiet eingereisten Personen waren die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden fünf Personen nach Luxemburg und eine Person nach Belgien zurückgewiesen. Eine mauritische Staatsbürgerin reiste über den Flughafen Frankfurt/Main in ihr Heimatland aus; ein algerischer Staatsbürger wurde, zwecks Abschiebung in sein Heimatland, zur Gewahrsamseinrichtung in Ingelheim verbracht.

Am Flughafen Hahn erfüllten vier Personen die Einreisevoraussetzungen nicht und reisten mit den jeweiligen Umkehrflügen in ihre Heimatländer zurück.

Zwei Haftbefehle wurden auf der A60 (Grenze Belgien) vollstreckt. Aufgrund der Verurteilung wegen begangener Verkehrsstraftaten zahlten ein 43-jähriger Bulgare und ein 28-jähriger Franzose die haftbefreienden Beträge in Höhe von 3.600 Euro bzw. 688 Euro und blieben auf freiem Fuß.

Zu insgesamt drei Ingewahrsamnahmen deutscher Staatsbürgerinnen kam es am Freitag und Sonntag. Alle Personen waren als vermisst gemeldet; zwei wurden einem örtlichen Krankenhaus, eine ihrer Betreuungseinrichtung zugeführt.

Weiterhin wurden verschiedene kleinere Verstöße im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität bzw. der Eigentumsdelikte – hier Verstöße wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Erschleichens von Leistungen und Betrug – zur Anzeige gebracht. (Quelle: Bundespolizeiinspektion Trier)

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