„Liquid Ecstasy“ im Auto: Prozess nach Unfall auf der B51 in Trier

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Foto: Britta Pedersen/dpa/Symbolbild

TRIER. Am 9. April 2026 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Trunkenheit im Verkehr sowie unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 23-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, im Januar 2025 unter starkem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten auf der B51 Richtung Trier einen Unfall verursacht zu haben, indem er an der Ampel zur Kaiser-Wilhelm-Brücke auf ein dort haltendes Auto aufgefahren sein soll, wobei Sachschaden in Höhe von knapp 3000 Euro entstanden sein soll.

Der Angeklagte sei zunächst auffällig langsam gefahren und bei der Unfallaufnahme kaum ansprechbar gewesen. Zudem sei es ihm bei mehrfachen Versuchen nicht gelungen, sich selbständig aufzusetzen. In seinem Fahrzeug sei eine Flasche mit „Liquid Ecstasy“ gefunden worden. (Quelle: Amtsgericht Trier)

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