RLP: Betrunkener Randalierer tritt Polizisten ins Gesicht — Auf der Wache tobte er weiter

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Foto: dpa

BAD KREUZNACH. Am Morgen des 10.1.2026 meldeten gegen 3.30 Uhr mehrere Zeugen eine randalierende männliche Person in der Rüdesheimer Straße in Bad Kreuznach, die mit Fäusten auf geparkte PKWs einschlug.

Die eingesetzten Polizeikräfte trafen vor Ort einen der Polizei bereits bekannten 28-jährigen Mann an. Dieser stand offensichtlich unter erheblichem Alkohol- sowie Betäubungsmitteleinfluss. Bereits bei der ersten Ansprache verhielt sich der Mann verbal aggressiv und verweigerte die Kooperation.

Im weiteren Verlauf musste der Mann gefesselt werden, wobei er mehrfach versuchte, sich aus den Maßnahmen zu befreien. Auch nach der Fesselung widersetzte er sich weiterhin, sodass er zu Boden gebracht und anschließend in den Streifenwagen verbracht wurde. Während der Verbringung auf die Rücksitzbank trat der Beschuldigte um sich und traf mit dem beschuhten Fuß einen Polizeibeamten am Kopf. Zudem versuchte er, einen weiteren Beamten mit einem Knietritt am Kopf zu verletzen. Weiterhin trat und schlug der Mann gegen das Interieur des Streifenwagens, ohne hierbei Schäden zu verursachen.

Mit Unterstützung weiterer Streifen konnte die Lage schließlich beruhigt werden. Sowohl während des Transports als auch später auf der Dienststelle beleidigte der Beschuldigte die eingesetzten Kräfte fortlaufend.

Auf Anordnung der Bereitschaftsstaatsanwaltschaft wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Der Mann verblieb anschließend noch einige Stunden im polizeilichen Gewahrsam.

Der verletzte Polizeibeamte begab sich noch während dem Dienst zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus. Nach der Versorgung konnte der Dienst, zumindest am Schreibtisch, fortgesetzt werden. (Quelle: Polizeidirektion Bad Kreuznach)

4 Kommentare

      • die Herkunft in diesem speziellen Fall wäre hoch interessant denn noch deutlicher kann man den Hass auf das aufnehmende,versorgende,schützende, Asyl gewährende Land kaum ausdrücken……

        • Allein diese Antwort impliziert die Annahme, dass es sich um einen asylsuchenden Mitbürger handelt und schon im Grundsatz vorverurteilend ist.
          Ich weiss ja nicht, wie Sie Ihren vermeintlichen Studienabschluss ohne vernünftigen Quellenbezug erlangt haben, aber über die Gedanken sagt es viel aus, zumal Alkohol in Deutschland als Kulturgut gilt und (auch aggressive Betrunkene) unabhängig jeglicher Nationalitäten an der Tagesordnung sind.
          Demnach ist die Herkunft im Prinzip das kleinste Problem an der Sache.

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