Wittlich. Mit deutlichem Alkoholpegel unterwegs: Am gestrigen Montagabend, 10. November 2025, kontrollierte die Polizei Wittlich einen 29-jährigen Mann, der mit seinem E-Scooter durch die Schlossstraße fuhr – und kurz zuvor gestürzt war.
Glück im Unglück: Der Fahrer blieb unverletzt, und auch am Roller entstand kein Schaden.
Über 1,5 Promille: Absolut fahruntüchtig
Im Rahmen der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten der Polizeiinspektion Wittlich fest, dass der Mann erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,5 Promille – deutlich über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit.
Die Polizei untersagte die Weiterfahrt, leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein und ordnete eine Blutprobe an.
Promillegrenze gilt auch für E-Scooter
Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen gelten wie für Autofahrer. Wer mit 1,1 Promille oder mehr unterwegs ist, gilt als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Schon ab 0,3 Promille kann ein Unfall oder auffälliges Fahrverhalten Konsequenzen haben.
Neben Bußgeldern drohen Punkte in Flensburg, Fahrverbote und der Entzug der Fahrerlaubnis.












