RLP: Sinneswandel im Umweltministerium – Wolf soll doch ins Jagdrecht aufgenommen werden

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Das Umweltministerium bestätigt mehrere Wolfssichtungen im Saarland. (Symbolfoto)Julian Stratenschulte/dpa

MAINZ. Das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz überrascht mit einer Kursänderung: Entgegen früherer Aussagen plant die grün-geführte Behörde nun, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Ziel ist es, den Abschuss von problematischen Wölfen unter bestimmten Bedingungen zu erleichtern – eine Entscheidung, die auf wachsenden Druck aus Landwirtschaft und Politik zurückzuführen ist.

Warum der plötzliche Sinneswandel?

Bislang hatte Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) eine solche Maßnahme abgelehnt und die geringe Zahl an Wölfen in Rheinland-Pfalz als Argument angeführt. Doch die Diskussion um die Raubtiere wurde durch mehrere Vorfälle neu befeuert. Jüngst riss ein Wolf in der Eifel acht Schafe, ein anderes Mal wurde ein totes Kalb gefunden, bei dem ein Wolfsangriff vermutet wurde – auch wenn dies nicht bestätigt werden konnte.

Ein weiterer Grund für das Umdenken liegt in einer Änderung auf europäischer Ebene: Der Schutzstatus des Wolfs wird ab dem 7. März im Rahmen der Berner Konvention herabgestuft – von „streng geschützt“ auf „geschützt“. Dies hat Auswirkungen auf die deutsche Gesetzgebung und erleichtert Maßnahmen gegen Problemwölfe.

Was bedeutet die Aufnahme ins Jagdrecht?

Auch mit der neuen Regelung bleiben die Hürden für einen Abschuss hoch. Wölfe sollen weiterhin eine ganzjährige Schonzeit haben, Abschüsse dürfen nur in Ausnahmefällen erfolgen – etwa wenn sie Nutztiere reißen oder eine Gefahr für Menschen darstellen. Jeder Einzelfall muss individuell geprüft und genehmigt werden.

Die Ministerin will die Jagdreform gemeinsam mit dem neuen Landesjagdgesetz vorantreiben, das bis Sommer in den Landtag kommen soll. Die Novelle soll unter anderem den Waldschutz verbessern, steht jedoch bereits massiv in der Kritik des Landesjagdverbandes.

Praktische Auswirkungen – oder nur Symbolpolitik?

Durch die Gesetzesänderung kommt Eder den wachsenden Protesten von Weidetierhaltern entgegen, ohne dass sich kurzfristig viel ändert. Naturschützer könnten die Entscheidung als gefährliches Signal sehen, während Landwirte hoffen, dass die neuen Regelungen den Schutz ihrer Tiere verbessern. Der Fall „GW1896m“ aus dem Westerwald zeigt jedoch, wie schwierig ein rechtssicherer Wolfsabschuss bleibt: Eine genehmigte Entnahme wurde vom Verwaltungsgericht Koblenz gekippt, da die Gefahr durch das Tier nicht ausreichend belegt war.

(Quelle: mit dpa)

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