RLP: Bodycams, Fußfesseln, Drohnenabwehr – Was das neue Polizeigesetz vorsieht!

Der Einsatz von Polizei-Bodycams in Wohnungen, elektronische Fußfesseln und Handyblitzer im Straßenverkehr: Das sieht die Novelle des Polizeigesetzes vor. Dazu kommt die Drohnen-Abwehr.

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Foto: Sebastian Willnow/dpa Picture-Alliance/dpa/Archivbild

MAINZ. Die Polizei soll nach dem Willen der regierungstragenden Ampel-Fraktionen in Rheinland-Pfalz verdächtige Drohnen vom Himmel holen dürfen.

SPD, Grüne und FDP bringen dazu am Mittwoch im Landtag einen Änderungsantrag für das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) ein, dessen Neufassung nach zweiter Lesung verabschiedet werden soll.

Neben der bisherigen Generalklausel solle eine spezielle Eingriffsgrundlage zum Aufspüren und Abwehren von Drohnen geschaffen werden, sagte die Chefin der SPD-Fraktion, Sabine Bätzing-Lichtenthäler in Mainz. Dies gelte etwa, wenn Drohnen über BASF gesichtet würden.

FDP: Polizei darf verdächtige Drohnen vom Himmel holen

Die Polizei dürfe verdächtige Drohnen dann künftig im Anflug vom Himmel holen, sagte FDP-Fraktionschef Philipp Fernis. Dabei gehe es etwa um den Schutz von Fußballstadien, Volksfesten, politischen Kundgebungen und geschützten Einrichtungen wie den Landtag oder Gefängnisse. Die Zuständigkeit der Polizei sei auch über Bundeswehr-Einrichtungen nicht ausgeschlossen.

Über oder an der US-Air Base Ramstein und dem BASF-Werksgelände in Ludwigshafen waren nach Angaben von Innenminister Michael Ebling zwischen 24. November und Mitte Januar insgesamt 90 Drohnenflüge gezählt worden. 63 seien vom Landeskriminalamt als «relevant» eingestuft worden, hatte der SPD-Politiker im Innenausschuss des Landtages gesagt. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt in mehreren Fällen.

Ziel der Novelle ist mehr Sicherheit für Bürger und Polizei

Bei der Gesetzesnovelle gehe es insgesamt «um mehr Sicherheit für Bürger und Polizei», sagte Bätzing-Lichtenthäler. Der Polizei wird der Einsatz von Bodycams in Wohnungen ermöglicht, elektronische Fußfesseln sollen künftig auch unter Zwang angelegt werden dürfen und der Einsatz sogenannter Handyblitzer im Verkehr (Monocams) solle dauerhaft ermöglicht werden. 

Die Monocams sollen helfen, die Zahl der Verkehrstogen weiter zu senken – möglichst auf null, sagte Bätzing-Lichtenthäler. Elektronische Fußfesseln seien gerade im Kampf gegen die zahlreichen Femizide (die Tötung von Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner) wichtig.

«Sie sind kein Allheilmittel, aber ein Baustein um Gewalt gegen Frauen und um häusliche Gewalt zu verhindern», sagte der Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, Carl-Bernhard von Heusinger. Seine Fraktion setze sich für eine Evaluierung des Gesetzes beim Einsatz der Fußfessel und der Bodycam in Wohnungen ein.

FDP-Fraktionschef: Body-Cams können bei Deeskalation helfen

Der Einsatz in Wohnungen sei für Polizeibeamte einer mit dem «höchsten Gefährdungspotenzial», sagte Fernis und verwies auf die oft aufgeheizte Stimmung. Die Body-Cam könne bei der Deeskalation helfen. 

Sie dürfe nach der Gesetzesnovelle auch 30 Sekunden vorher angestellt werden, diese Sequenz aber nur gespeichert werden, wenn sie dann auch wirklich zum Einsatz komme, ergänzte von Heusinger.

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