KOBLENZ. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen zuletzt im Kreis Mayen-Koblenz wohnhaften 45-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Totschlags Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz erhoben.
In der kürzlich zugestellten Anklageschrift wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, in der Nacht zum 13.10.2024 auf einem Garagengelände in Urmitz im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung mehrfach massiv auf einen 46 Jahre alt gewordenen russischen Staatsangehörigen eingeschlagen und eingetreten und hierbei dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Bei dem Angriff wurden dem Tatopfer derart schwere Kopfverletzungen zugefügt, dass es noch vor Ort verstarb. Hintergrund der Tat dürften aus einem vormals gewährten Darlehen rührende finanzielle Streitigkeiten zwischen dem Tatopfer und dem Angeschuldigten gewesen sein, die im Vorfeld der Tat auch bereits zu wechselseitigen Bedrohungen geführt hatten.
Der Angeschuldigte hat bislang von seinem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch gemacht und sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Landgericht hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Fortdauer der Untersuchungshaft zu entscheiden. Termin zur Hauptverhandlung ist daher noch nicht bestimmt. (Quelle: Staatsanwaltschaft Koblenz)