Prozess in Trier: Unfall mit drei Verletzten verursacht und einfach abgehauen

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Foto: pixabay/Symbolbild

TRIER. Am 11. Februar 2025 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und falscher Verdächtigung.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem zum Tatzeitpunkt 27-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, im April 2024 mit einem LKW in der Eurener Straße in Trier einen Unfall mit drei verletzten Personen verursacht zu haben, sich danach unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben und später gegenüber der Polizei eine andere Person als Fahrer seines Fahrzeugs bezeichnet zu haben.

Konkret soll er mit einem LKW mit zwei vor einer roten Ampel stehenden Fahrzeugen kollidiert sein, weil er die rote Ampel übersehen haben soll. Drei Fahrzeuginsassen seien leicht verletzt worden.

Der Angeklagte habe sich vom Unfallort unerlaubt entfernt und sein Fahrzeug in einer Nebenstraße abgestellt. Beim Eintreffen der Polizei soll er wahrheitswidrig angegeben haben, er sei der Beifahrer gewesen und eine andere Person, die sich entfernt habe, habe den LKW gefahren. Der Angeklagte habe zum Zeitpunkt der Fahrt nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt. (Quelle: Amtsgericht Trier)

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