BAD KREUZNACH. Im Mordprozesses gegen einen 55-Jährigen hat ein Verteidiger des Mannes vor dem Landgericht Bad Kreuznach einen Freispruch gefordert.
Der zweite Rechtsbeistand des Angeklagten habe darauf plädiert, den Mann nicht wegen Mordes zu verurteilen. Ein konkretes Strafmaß sei bei dem Plädoyer nicht genannt worden, sagte ein Gerichtssprecher.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, mit zwei Küchenmessern auf seine Ehefrau eingestochen zu haben, weil sie eine Affäre mit einem anderen Mann hatte. Das Opfer starb in der gemeinsamen Wohnung in Bad Kreuznach an dem hohen Blutverlust in Kombination mit einer Luftembolie und einem Lungenkollaps. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslängliche Haftstrafe.
Dem Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit wird vor dem Landgericht Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen. Der Tatverdächtige ist bislang nicht vorbestraft und sitzt derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft. Das Urteil in dem Mordprozess vor dem Landgericht Bad Kreuznach soll am 18.12. (10.00 Uhr) verkündet werden.