TRIER. Am 10. September 2024 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen gemeinschaftlich begangener Urkundenfälschung, bei einem Angeklagten in Tateinheit mit Betrug.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt den zum Tatzeitpunkt 56- bzw. 28-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, im März 2022 zwei Quittungen über angebliche Reparaturkosten gefälscht und diese in einem Gerichtsprozess vorgelegt zu haben.
Die Angeklagten sollen Quittungen über 1.800,- Euro bzw. 1.700,- Euro über die Bezahlung einer Autoreparatur gefälscht haben. Der ältere Angeklagte soll sodann diese Beträge in einem Prozess vor dem Landgericht Trier gegen eine dritte Person eingeklagt haben, wobei er diese Quittungen als Beweismittel vorgelegt haben soll. (Quelle: Amtsgericht Trier)