Geplante Landesverordnung: Kommunen sollen das Kiffer-Gesetz kontrollieren!

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Foto: David Young/dpa/Symbolbild

MAINZ. Wie der SWR berichtet, gibt es derzeit in Rheinland-Pfalz Streit um die Cannabis-Kontrollen. Während die Landesregierung diese per Verordnung auf die Kommunen abwälzen will, befürchten diese massive Mehrkosten und bezweifeln die Kontrollierbarkeit der Regeln.

Wie das rheinland-pfälzische Sozialministerium auf Anfrage des Senders mitteilte, plant die Landesregierung zum 1. Juli eine Verordnung zu erlassen, nach der die Kommunen die Kontrollen übernehmen müssen. Damit müssten die Ordnungsämter z.B. kontrollieren, dass Konsumenten nicht mehr als 25 Gramm Cannabis mit sich führen und dass sie dieses nicht in und in unmittelbarer Nähe von Kitas, Schulen und Sportstätten konsumieren.

Dies stelle die bereits stark belasteten Ordnungsämter vor untragbare Herausforderungen. Lisa Diener, geschäftsführende Direktorin des Städtetags Rheinland-Pfalz, sagte, dass „die komplexen Regelungen aus unserer Sicht nicht praktikabel und damit nicht kontrollierbar sind“. Der Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebunds (GStB) Rheinland-Pfalz, Moritz Petry, sieht das ähnlich und sprach mit Blick auf das Gesetz von einem „Bürokratiemonster“.

Um die Kontrollen durchführen zu können, müsse das Personal der Ordnungsämter speziell geschult werden. Zudem müssten ausreichend Waagen zur Überprüfung der mitgeführten Mengen angeschafft werden. Ob z.B. ob Eltern oder andere Erwachsene in Gegenwart ihrer oder anderer Kinder kiffen, was verboten ist, oder ob Cannabis-Konsumenten beim Rauchen den vorgeschriebenen Abstand zu Schulen und Kitas einhalten, sei außerdem kaum kontrollierbar. Die Kommunen befürchten erhebliche Mehrkosten. Laut GStB-Geschäftsführer Petry „rechnet die Verbandsgemeinde Schweich mit einem jährlichen Mehraufwand von mindestens 50.000 Euro an Personal- und Sachkosten“.

Doch die Landesregierung winkt ab: Aus Sicht des Sozialministeriums komme auf die Ordnungsämter kaum mehr Arbeit zu als bisher. Den Ordnungsämtern entstehe lediglich „ein geringer, nicht explizit berechenbarer Mehraufwand“. (Quelle: SWR)

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