MAINZ. Rheinland-Pfalz richtet einen Landesjugendbeirat ein. Kinder und Jugendliche sollen damit das Leben in Rheinland-Pfalz stärker mitbestimmen und mitgestalten können, teilte der Staatssekretär im Familienministerium, Janosch Littig, am Dienstag in Mainz mit.
Mitglieder sind Jugendliche im Alter von mindestens 12 Jahren bis maximal 21 Jahren. Der Landesjugendbeirat, der am 5. Juli seine konstituierende Sitzung hat, wird aus 18 Mitgliedern bestehen und paritätisch besetzt sein.
Neben Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen wie der Landesschülervertretung, der Sportjugend und dem Landesjugendring sind auch Jugendliche von nicht organisierten Jugendgruppen im Beirat.
Das Gremium soll die Landesregierung in allen kinder- und jugendpolitischen Fragen beraten und auch selbst aktiv Themen aufgreifen, erklärte der Staatssekretär.
„Rheinland-Pfalz leistet mit dem Landesjugendbeirat Pionierarbeit, denn in keinem anderen Bundesland gibt es bislang ein vergleichbares Gremium. Mit der Konstituierung des Landesjugendbeirats sorgen wir dafür, dass Kinder und Jugendliche das Leben in Rheinland-Pfalz noch stärker mitbestimmen und mitgestalten können. Der Landesjugendbeirat soll die Landesregierung in allen kinder- und jugendpolitischen Fragen beraten und auch selbst aktiv Themen gegenüber der Landesregierung aufgreifen. Eine wirksame Beteiligung junger Menschen trägt dazu bei, dass sie demokratische Entscheidungsprozesse miterleben und beeinflussen können. Das stärkt ihr Demokratiebewusstsein“, betont Staatssekretär Janosch Littig.
Hintergrundinformationen:
Die konstituierende Sitzung des Landesjugendbeirats wird am 5. Juli 2024 stattfinden. In der Sitzung werden zwei Personen als Sprecherinnen oder Sprecher gewählt und die Geschäftsordnung wird verabschiedet. Im Nachgang findet die Konstituierungsfeier statt, bei der Staatssekretär Janosch Littig die Ernennungsurkunden übergibt.
Um eine ausschließlich jugendliche Interessenvertretung im Landesjugendbeirat zu gewährleisten, richtet sich die Mitgliedschaft im Landesjugendbeirat an Jugendliche im Alter von mindestens 12 Jahren bis maximal 21 Jahren. Der Landesjugendbeirat besteht aus 18 Mitgliedern und ist paritätisch besetzt.
Folgende organisierte Jugendinteressensvertretungen entsenden jeweils zwei Mitglieder für eine Legislaturperiode von einem Jahr in den Landesjugendbeirat:
– Landesschüler:innenvertretung Rheinland-Pfalz (LSV)
– Landesjugendhilferat Rheinland-Pfalz, (LJHR)
– Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen Rheinland-Pfalz e.V.
– Sportjugend Rheinland-Pfalz,
– Medienebene e.V. (vormals Landesjugendpresse)
– Landesjugendring Rheinland-Pfalz (LJR)
Die weiteren sechs Plätze werden mit Vertreterinnen und Vertretern nicht organisierter Jugendgruppen besetzt. Diese werden über die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit angesprochen oder haben sich eigenständig beworben.