TRIER. Am 19.2.2024 beginnt vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Günther Köhler ein Strafprozess u.a. wegen schweren Raubes.
Die Staatsanwaltschaft legt den drei Angeklagten zur Last, als Heranwachsende am 3.6. und 17.6.2023 in Trier folgende Taten begangen zu haben: In den frühen Morgenstunden des 17.6.2023, gegen 0.20 Uhr, sollen die Angeklagten sowie vier gesondert Verfolgte auf zwei Zeugen getroffen sein. Entsprechend dem zuvor gemeinsam gefassten Tatentschluss, unterlegene Personen im Trierer Innenstadtbereich auszurauben, sollen sie die Zeugen verfolgt und eingekesselt, u.a. mit Messern bedroht und körperlich mittels Faustschlägen sowie Elektroschockern attackiert haben, wobei die Täter die Herausgabe von Wertgegenständen verlangt haben sollen. Anschließend haben sie Bargeld, Airpods, die EC-Karte des Zeugen 1 sowie dessen Umhängetasche und die Geldbörse des Zeugen 2 an sich genommen.
Die Zeugen haben durch den Einsatz des Elektroschockers Rötungen am Oberschenkel sowie eine Kieferprellung (Zeuge 1) und eine Schädelprellung (Zeuge 2) erlitten.
Gegen 0.30 Uhr seien die Angeklagten und die gesondert Verfolgten auf zwei weitere Zeugen getroffen. Erneut haben sie entsprechend dem gemeinsamen Entschluss ihre Opfer eingekesselt, um anschließend unter Vorhalt von Messern, mittels Faustschlägen und dem Einsatz von Elektroschockern die Herausgabe von Wertgegenständen zu fordern, welche sie sodann an sich nahmen.
Die Angeklagten und die gesondert Verfolgten haben Bargeld, eine EC-Karte des Zeugen 3, Ausweisdokumente sowie eine Umhängetasche des Zeugen 4 erbeutet. Der Zeuge 4 habe Schmerzen an den Wangenknochen und an der Nase erlitten, der Zeuge 3 eine Nasenprellung und Verletzungen im Gesicht. Anschließend seien die Täter in Richtung Innenstadt geflüchtet. Dort haben sie die zuvor erbeutete EC-Karte an einem Zigarettenautomaten eingesetzt, indem sie siebenmal Zigaretten im Wert von 10 Euro an dem Automaten gezogen haben.
Am 3.6.2023 habe sich der Angeklagte T1 gegen 2.30 Uhr gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter in Trier aufgehalten, wo sie einen fünften Zeugen überfallen haben sollen. In Ausübung des Tatplans sei der Zeuge 5 auf den Hinterkopf geschlagen und gegen den Knöchel getreten worden sein. Zudem sei er am Rucksack zu Boden gezogen worden. Der Angeklagte habe sodann den Zeugen angeschrien, er solle sein Geld hergeben. Aus Angst vor weiteren Schlägen habe der Zeuge seinen braunen Geldbeutel, in welchem sich zwei Euro Bargeld und persönliche Dokumente (zwei EC -Karten, Bundespersonalausweis, Studentenausweis etc.) befunden haben, herausgegeben haben. Der Zeuge habe dadurch eine Beule am Hinterkopf erlitten.
Im Anschluss habe der Angeklagte T1 eine der entwendeten EC–Karten genutzt, um hiermit eine Taxifahrt im Wert von 11 Euro zu bezahlen.
Die drei Angeklagten sind strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten und befinden sich in Untersuchungshaft. (Quelle: Landgericht Trier)