Falschgeld im Freizeitpark: Prozess wegen „falscher Fuffziger“ in Trier

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Foto: dpa/Symbolbild

TRIER. Am 15.2.2024 beginnt am Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Geldfälschung gegen einen zum Tatzeitpunkt 42-jährigen, vielfach vorbestraften Angeklagten aus Saarburg.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Mann zur Last, sich im September 2020 gefälschte 50-Euro-Scheine verschafft zu haben. Einen der falschen Geldscheine habe er auf einer Fahrt in einen Freizeitpark an einen Begleiter abgegeben, der dann versucht haben soll, damit in diesem Freizeitpark Getränke zu bezahlen. (Quelle: Amtsgericht Trier)

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