Tödlicher Brandanschlag auf Asylberwerberheim: Bundesanwaltschaft und Verteidigung gehen in Revision

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Demonstranten beim Auftakt des ersten Prozesses zu dem Brandanschlag. Foto: Thomas Frey/dpa

KOBLENZ/SAARLOUIS. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss sich mit dem Urteil zu einem tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis befassen.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz in dem Fall legten Verteidigung, Bundesanwaltschaft und einer der Nebenkläger Revision ein, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Zuvor hatte der Saarländische Rundfunk (SR) berichtet.

Die Bundesanwaltschaft ging laut der Sprecherin bereits vergangenen Woche diesen Schritt, Verteidigung und Nebenkläger folgten am Montag. Die Frist endet in der Nacht zu Dienstag, so dass auch noch weitere Nebenkläger folgen könnten. Die Frist zur Begründung der Revision beträgt nun vier Wochen.

Das OLG Koblenz hatte einen 52 Jahre alten Deutschen am vergangenen Montag unter anderem wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Verurteilung erfolgte nach Jugendstrafrecht, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war. Verurteilt wurde der Mann auch wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung. Bei dem rassistischen Brandanschlag 1991 starb der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana.

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