SAARBRÜCKEN. In den zurückliegenden Wochen kam es im Bereich des Hauptbahnhofs Saarbrücken zu mehreren Diebstählen sogenannter E-Scooter. Beamte der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken werteten daraufhin die Aufzeichnungen der im Bereich des Bahnhofsvorplatzes installierten Videoüberwachungsanlage aus.
Hierbei konnte der Tathergang eines Falles nachvollzogen werden, wobei die Identität des männlichen Täters zunächst im Verborgenen blieb. Dies änderte sich am vergangenen Wochenende, als ein Mann durch sein auffälliges Verhalten im Bereich der Fahrrad- und Rollerabstellplätze die Aufmerksamkeit einer Streife auf sich lenkte.
Bei dessen Kontrolle konnte einer der Polizisten ihn unmittelbar als den in den Videoaufzeichnungen dokumentierten Täter wiedererkennen. Nach erfolgter Mitnahme zur Dienststelle wurde die Identität des 24-Jährigen zweifelfsfrei festgestellt.
Hierbei kam eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, die sich wegen eines zurückliegenden, besonders schweren Falles des Diebstahls für den Aufenthaltsort des afghanischen Staatsangehörigen interessierte, zu Tage. Bei der anschließenden Durchsuchung des mitgeführten Rucksacks wurden zwei Zangen festgestellt werden.
Diese wurden eingehalten, da sie eventuell als Tatwerkzeug zur Anwendung gekommen sein könnten. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde der junge Mann auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt. Unabhängig hiervon wird er sich wegen des besonderes schweren Fall des Diebstahls verantworten müssen. (Quelle: Bundespolizeiinspektion Saarbrücken)
Immer schön gleich wieder auf freien Fuß setzen. Wir können doch unsere vollintegrierten, hochwillkommenen, hochqualifizierten Fachkräfte aus hochzivilisierten Drittländern nicht einfach wegsperren oder (gottbehüte) rausschmeissen aus unserem Land, nur weil sie hier Straftaten begehen. Das Messer im Buxensack darf er selbstverständlich, zur Selbstverteidigung gegen die rassistischen, unterentwickelten Deutschen, behalten.
Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde der junge Mann auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt.