Entlaufener Häftling noch nicht gefunden – Ausbruch nicht strafbar

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Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

OTTWEILER/SAARBRÜCKEN. Seit drei Tagen ist ein aus dem Gefängnis im saarländischen Ottweiler ausgebrochener Häftling auf der Flucht.

«Die Ermittlungen dauern an, wo er sich aufhalten könnte», sagte ein Sprecher des Landespolizeipräsidiums in Saarbrücken am Mittwoch. Es habe drei Hinweise von Zeugen gegeben, die den 40-Jährigen nach seiner Flucht am Sonntag im Bereich Niederlinxweiler bei St. Wendel gesehen hätten. Eine Fahndung vor Ort sei erfolglos geblieben.

Der Mann war am Sonntag nach einer Freistunde im Hof über einen Zaun mit Stacheldraht geklettert, um dann über die Außenmauer der Anstalt zu entkommen. In der Nähe der JVA sei ein Teil seiner Kleidung gefunden worden, die er dort abgelegt oder verloren habe.

Der Polizeisprecher sagte, ein Ausbruch aus dem Gefängnis sei nicht strafbar. Dass der Häftling entlaufen sei, werde für ihn also keine strafrechtlichen Folgen haben.

Der Mann saß wegen Besitzes von Betäubungsmitteln ein. Er war Ende 2022 vom Amtsgericht Kaiserslautern zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden. Da er die Summe nicht begleichen konnte, hätte er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen absitzen müssen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hatte er die Haft am 27. Juni in der JVA angetreten. Sie wäre am 24. September verbüßt gewesen.

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