Bei Feuerwehreinsatz: Aggro-Mann beleidigt und bedroht Einsatzkräfte – Schwester schlägt und bespuckt Feuerwehrmann

1
Foto: dpa/Symbolbild

DAADEN. Am 22.8.2023, um 19.15 Uhr, wurde die Polizei Betzdorf seitens der Rettungsleitstelle über unklare Rauchentwicklung in der Mittelstraße in Daaden informiert. Feuerwehr und Rettungsdienst trafen zeitgleich mit ersten Polizeikräften am Einsatzort ein.

Dort angekommen stellten sie schnell fest, dass verbranntes Essen in einer Mehrfamilienhauswohnung die Rauchursache war. Der durch die Feuerwehr aufgeweckte Wohnungsbewohner und Verursacher der Rauchentwicklung verhielt sich unmittelbar hochaggressiv und verweigerte jegliche Lüftung o.a. Maßnahmen seitens der Feuerwehr. Er beleidigte die Einsatzkräfte massiv, sodass die Örtlichkeit nach Abschluss der gefahrenabwehrenden Maßnahmen zur Deeskalation verlassen wurde.

Vor dem Wohnhaus kam es zeitgleich zu einem Disput zwischen Feuerwehrkräften und der Schwester des Wohnungsbewohners, welche einen Feuerwehrmann anspuckte und einen weiteren in den Genitalbereich schlug. Gegen den bereits amtsbekannten Wohnungsbewohner sowie seine Schwester wurden aufgrund der Vorfälle Strafverfahren eingeleitet. (Quelle: Polizeidirektion Neuwied/Rhein)

Vorheriger Artikel++ Wetter in der Region: Heute sonnig und heiß, aber ab morgen wird’s gewittern ++
Nächster ArtikelSaarland: Cell Broadcast-Warnungen wegen Weltkriegsbombenfundes und “Geruchs”

1 Kommentar

  1. Schade dass es für solche Krawallidioten keine Prügelstrafe mehr gibt. Dem Herzchen ein paar ordentliche Backpfeifen verpaßt und sie würde sich vielleicht das nächste Mal überlegen einen Feuerwehrmann anzugreifen. Und den anderen Heilijen mal für 4 Wochen in die geschlossene Psychiatrie. Bei den Strafverfahren wird eh nichts rauskomme, da heißt es dann, schwere Kindheit oder besoffen oder unter Drogen und schon haben solche Deppen einen Freifahrtschein.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.