Schon nach drei Monaten: Land will Wolf-Präventionsgebiete schneller ausweisen

2
Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

MAINZ. Rheinland-Pfalz will in Zukunft schneller sogenannte Präventionsgebiete ausweisen und Tierhalter damit beim Schutz vor Wölfen helfen.

Das teilte das Umweltministerium am Mittwoch mit. Hält sich ein Wolf demnach drei Monate an einem bestimmten Ort auf, soll das künftig für eine Ausweisung als Präventionsgebiet reichen. Bislang waren dafür sechs Monate dauerhafter Aufenthalt eines Wolfes notwendig. In Präventionsgebieten können Nutztierhalterinnen und -halter Förderungen für Maßnahmen gegen Wolfsübergriffe beantragen.

Man lasse die Schäferinnen und Schäfer nicht alleine, sagte Umweltstaatssekretär Erwin Manz laut Mitteilung. «Außerdem können jetzt auch Gebiete, in denen das Land Beweidungsprojekte explizit fördert, temporär zum „Präventionsgebiet“ erklärt werden», sagte der Grünen-Politiker. «Das soll das Konfliktpotenzial weiter reduzieren und die Herden vor dem Wolf und den Wolf vor dem Menschen schützen.»

Die schnellere Ausweisung dieser Gebiete ist Teil des überarbeiteten Wolfsmanagementplans. Er regelt den Umgang mit den Tieren und wurde vom Ministerium gemeinsam mit Tierhaltern, Jägern und Naturschützern erarbeitet, nachdem 2012 in Rheinland-Pfalz im Westerwald der erste Wolf nach über 100 Jahren nachgewiesen worden war. Der aktualisierte Plan soll im Juni veröffentlicht werden.

Vorheriger Artikel“Blitzermarathon” gegen Raser: Auch Polizei Trier plant am Freitag verstärkte Kontrollen
Nächster ArtikelGEW sieht in Rheinland-Pfalz “eklatanten Lehrermangel” und fordert Masterplan

2 Kommentare

  1. Und wer schützt den Mensch vor dem Wolf? Ein Zusammenleben im großen Stil wird mit so einem Raubtier eben nicht möglich sein.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.