Bistum Trier – Kirchengericht spricht Priester des sexuellen Missbrauchs schuldig

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Foto: Werner Baum/dpa

TRIER. Ein Priester im Ruhestand aus dem Großraum Trier ist in einem kirchlichen Strafprozess wegen sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Person schuldig gesprochen worden. Zur Strafe bekommt der Mann nach dem Richterspruch sein Ruhestandsgehalt gekürzt, darf dauerhaft keine priesterlichen Dienste mehr ausüben und nicht mehr als Priester erkennbar sein, teilte das Bistum Trier am Mittwoch mit. Der Strafprozess, der sich über rund eineinhalb Jahre zog, war von der römischen Glaubenskongregation angeordnet worden.

Im Frühjahr 2019 waren Vorwürfe sexuellen Missbrauchs gegen den Ruhestandsgeistlichen angezeigt worden. Sie bezogen sich auf Mitte der 2000er Jahre, teilte das Bistum weiter mit. Das Bistum hatte eine kirchenrechtliche Voruntersuchung Anfang 2021 abgeschlossen und das Ergebnis nach Rom gemeldet. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen Ende 2019 eingestellt.

Die römische Glaubenskongregation war der Empfehlung des Trierer Bischofs Stephan Ackermann gefolgt und hatte einen Strafprozess auf dem Gerichtsweg angeordnet. Ackermann hatte daraufhin drei Priester, die mit den entsprechenden kirchenrechtlichen Kompetenzen und Befugnissen ausgestattet sind und die nicht dem Klerus des Bistums Trier angehören, als Gericht bestellt.

Ein solcher kirchlicher Strafprozess sei eine Premiere – zumindest, was die vergangenen 15 bis 20 Jahre angehe, hatte die Sprecherin des Bistums gesagt. Der Prozess war nicht öffentlich.

Das Urteil sei dem Priester zugestellt worden, hieß es am Mittwoch. Er könne nun innerhalb von 60 Tagen beim Dikasterium für die Glaubenslehre Berufung einlegen.

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1 Kommentar

  1. Warum wird der nicht eingebunkert? Warum werden seine Bezüge nur gekürzt und nicht gestrichen? Es wird langsam mal Zeit, dass diese unverständliche Sonderstellung der Glaubensgemeinschaften im Grundgesetz und anderen Gesetzen gestrichen wird.

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