FRANKENTHAL. Im Streit um den Weg über eine Parzelle hat ein Gericht in der Pfalz die Klage eines Ehepaars abgewiesen.
Das Paar aus Bad Dürkheim hatte den Gang über ein Nachbargrundstück dazu genutzt, von der Straße etwa mit Fahrrädern oder Mülltonen zum eigenen Grundstück zu kommen, wie das Landgericht Frankenthal am Montag mitteilte. Als die Besitzer des Grundstücks jedoch einen Zaun errichteten, klagte das Paar auf dessen Beseitigung – denn sie mussten ihre Räder nun über zwei Stufen und den Hausflur befördern.
Das Gericht wies die Klage ab. Ein sogenanntes Notwegerecht bestehe nur, wenn ein Grundstück von einer öffentlichen Straße nicht anders als über ein angrenzendes Grundstück zu erreichen sei, hieß es.
Hier liege keine solche Insellage vor. Dass der andere Weg umständlicher und unbequemer sei, spiele keine Rolle. Das Urteil ist rechtskräftig.



















Mutmaßlich waren die Kläger pensionierte Lehrer und Grün:innenwähler.
Diese Klientel ist nach meiner Erfahrung, bevorzugt mit erhobenem
Zeigefinger unterwegs und zwingt den Mitmenschen, ihre Weltsicht
auf…., scheitert aber selbst an kleinsten Hindernissen, wie in diesem Falle
an zwei Stufen…
Da das Oberstübchen, trotz Hochschulabschluß, aufgrund ausschließlich
veganer Ernährung, bevorzugt Rüblis, nicht richtig durchblutet wird, fehlt
jeglicher Bezug und Fingerspitzengefühl im demokratischen Umgang.
Scham, in solch` banalen Alltagssituationen, ein Gericht zu bemühen…
– Fehlanzeige !
Deutschland, im Jahre des Herrn 2023.