Das Saarland freut sich: Steigerlied in Kulturerbe-Liste aufgenommen

0
Ein Bergmanns-Chor in Uniform singt das Steigerlied. Foto: dpa

SAARBRÜCKEN. Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger hat erfreut auf die Aufnahme des Steigerlieds als «Hymne des Bergbaus» in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland reagiert.

«Das Steigerlied gehört zur saarländischen Identität und Kultur», teilte die SPD-Politikerin am Donnerstag in Saarbrücken mit. «Ich bekomme Heimatgefühle, wenn ich es höre oder singe.»

Es sei ein Zeichen großen Respekts vor den Bergmanns-Traditionen, dass das Steigerlied mit 12 weiteren Kulturformen aufgenommen worden sei, sagte Rehlinger. Die Kulturministerkonferenz hatte am Mittwoch die Empfehlungen des Fachkomitees Immaterielles Kulturerbe der deutschen Unesco-Kommission bestätigt. Das bundesweite Verzeichnis umfasst nun insgesamt 144 Kulturformen.

Kulturministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) sagte zur Aufnahme: «Für mich als Bergmannstochter ist das eine ganz wunderbare Nachricht.» Seit 2022 ist das Steigerlied als Immaterielles Kulturgut des Saarlandes anerkannt. Für das bundesweite Verzeichnis hatte Nordrhein-Westfalen das Steigerlied mit Unterstützung des Saarlandes vorgeschlagen. Der Bergbau an der Saar war im Sommer 2012 nach 250 Jahren beendet worden.

Im Saarland wird das Unesco-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes seit 2022 umgesetzt. Neben dem Steigerlied gehören die Gehöferschaft Wadrill, das Nikolauspostamt, das Festival Perspectives, die Arbeitskammer, der Viez und das Mundarttheater zum Immateriellen Kulturerbe des Landes.

Vorheriger ArtikelReichsbürgerszene in Rheinland-Pfalz wächst weiter
Nächster ArtikelKleine Stadt im Schock: Freudenberg sucht nach Luises Tod Weg zu etwas Normalität

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.