TRIER. Am 10.11.2022 beginnt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Armin Hardt ein Strafverfahren wegen schweren Bandendiebstahls, wie das Gericht mitteilt. Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten albanischer Staatsangehörigkeit zur Last, in der Zeit vom 6.12.2018 bis 25.12.2018 in Thomm, Pluwig, Reinsfeld und andernorts jeweils gemeinschaftlich in insgesamt 15 Fällen Wohnungseinbruchsdiebstähle begangen bzw. versucht zu haben.
Der Angeklagte, der rechtskräftig Verurteilte B. und der gesondert Verfolgte H. sollen spätestens zum Beginn des Tatzeitraums mit einer vierten, bislang unbekannten noch nicht identifizierten männlichen Person den gemeinsamen Tatentschluss, sich durch wiederkehrende Einbrüche in aus ihrer Sicht lohnenswerte Privathäuser eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen, gefasst haben. Hierzu sollen sie im angegebenen Tatzeitraum in der Region Trier und dort vorwiegend in den Ortschaften Thomm, Osburg, Pluwig, Waldrach, zum Teil auch im Bereich Daun, nahezu täglich mit ihrem Fahrzeug, einem silberfarbenen Pkw der Marke Peugeot, Modell 408, mit amtlichem französischem Kennzeichen, auf Diebestour unterwegs gewesen sein und die Ortslagen nach aus ihrer Sicht geeigneten Wohnhäusern ausgekundschaftet haben, um in diese einzubrechen und werthaltige Beute zu machen.
Um sich Zugang zu den Häusern zu verschaffen, sollen sie sich vorrangig der Methode des sog. „Kittfalzstechens“, bei der mit einem Hebelwerkzeug, etwa einem Schraubendreher, in den Kittfalz von Fenstern oder verglasten Terrassentüren auf Höhe des Türgriffs angesetzt und durch den so entstehenden Druck das Fensterglas „aufgesprengt“ wird. Durch die entstandene Öffnung sollen der Angeklagte und seine Mittäter mit einem weiteren Werkzeug an den Türgriff, den sie so geöffnet haben sollen, gelangt sein. Der gesondert Verfolgte H. soll zeitnah vor den Einbrüchen die zuvor ausgesuchten Wohnhäuser ausgekundschaftet haben, um dem Angeklagten und dem rechtskräftig Verurteilten B. die gewöhnlichen Abwesenheitszeiten der jeweiligen Bewohner mitzuteilen.
Im Umsetzung ihres gemeinsam gefassten Tatplans sollen der Angeklagte und seine Mittäter auf die geschilderte Weise in 15 Fällen Diebstähle begangen bzw. versucht haben. Hierdurch sollen sie Diebesgut im Gesamtwert von 30.460,- Euro erlangt haben.
Der Angeklagte ist in der Bundesrepublik Deutschland bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Er befindet sich in Untersuchungshaft.
















