WITTLICH. Am vergangenen Donnerstag, 27. Oktober, kam es zwischen 13 Uhr und 13:15 Uhr zu einem Raub zum Nachteil eines 80-jährigen Mannes. Demnach wurde der 80-jährige Geschädigte wurde in einer Unterführung des Bahnhofes Wittlich-Wengerohr von zwei jungen Männern ausgeraubt.
Die Täter stellten ihm hierzu ein Bein, drückten ihn gegen eine Wand und entwendeten seine Geldbörse. Im Anschluss an die Tat flüchteten die jungen Männer in Richtung Wittlich-Wengerohr. Der Geschädigte wurde durch die Tat augenscheinlich körperlich nicht verletzt. Im Rahmen von umfangsreichen Fahndungsmaßnahmen konnten zwei Tatverdächtige im Bereich des ZOB Wittlich kontrolliert werden. Bei ihnen konnte Diebesgut festgestellt werden, sodass die vorläufige Festnahme erklärt wurde.
Bei den Tatverdächtigen handelt es sich, laut Angaben der Polizei, um marokkanische Staatsangehörige im Alter von 17 und 22 Jahren. Beide sind wegen ähnlich gelagerter Delikte bereits kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten. Die beiden Tatverdächtigten wurden nach Sachvortrag bei der STA Trier beim Ermittlungsrichter vorgeführt, welcher Haftbefehl gegen beide erließ. Sie wurden in unterschiedliche JVA´en verbracht.
Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe: Wer hat den Vorfall in der Unterführung am Bahnhof Wittlich-Wengerohr oder die beiden Tatverdächtigen auf der Flucht beobachtet und kann hierzu Angaben machen? Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei in Wittlich unter der Telefonnummer 06571/95000 zu melden.


















Schrecklich, dass ein alter, wehrloser Mensch am helllichten Tag brutal überfallen wurde. Wunderbar, dass der alte Mann bei diesem brutalen Überfall nicht verletzt wurde. Sehr gut, dass die beiden brutalen Täter gefasst wurden, unverständlich , dass die beiden Marokkaner immer noch in Deutschland finanziert werden, diese beiden Gewalttäter sollten sofort ausgewiesen werden. Raus mit ihnen. Menschen, die sich in Deutschland an Alten oder Behinderten vergreifen, sollten sofort ausgewiesen werden. Raus mit solchen Gestalten.
Herr/Frau/Divers Murmeltier, was meinen Sie denn mit Ihrer Aussage, dass „Menschen, die sich in Deutschland an Alten oder Behinderten vergreifen“ sofort ausgewiesen werden sollen? Das heißt ja im Umkehrreim, dass man sich an Jungen und Nichtbehinderten in Deutschland ruhig vergreifen kann, oder? Außerdem handelt es sich hier mal wieder um einen „Einzelfall“ und die Täter sind durch die schwere Folter in Marokko psychisch stark belastet und dürfen das deshalb.
Ich meine, dass jeder Asylbegehrende der strafffällig wird, sofort ausgewiesen werden sollte, egal an wem er sich vergriffen hat.
@Murmeltier: genau richtig so. Die sollen sich hier ordentlich verhalten, ansonsten ohne viel Aufwand abschieben. Würde sich eventuell rumsprechen.
Dieser Meinung kann ich mich voll und ganz anschließen!
Solche Kriminelle gehören schon nach der ersten Straftat zurück dorthin wo sie herkommen.
Dieser wehrlose alte Mensch hat vielleicht eine geringere Rente als diesexd Straftäter, die in D aufgenommen wurden und durch den Sozialstaat ihr Auskommen haben.
Bitte keine voreiligen Schlüsse, bevor die Moselkommissarin
die Ermittlungen abgeschlossen hat…