Kabinett beschließt Eckpunkte für Cannabis-Legalisierung – Auch Lauterbach “naschte” schonmal probeweise

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) äußert sich bei einer Pressekonferenz zu neuen Quarantäne-Regeln. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

BERLIN. In Kanada, den Niederlanden und einzelnen US-Bundesstaaten ist Cannabis bereits legal. Die Ampel-Regierung plant das auch für Deutschland. Nun leitet das Bundeskabinett den nächsten Schritt ein.

Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschlossen. Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm „Genusscannabis“ sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken ermöglicht werden.

Ob es wirklich dazu kommt, ist aber noch offen. Internationale und europarechtliche Regeln zum Umgang mit Cannabis könnten der Legalisierung in Deutschland entgegenstehen. Der rechtliche Rahmen biete „begrenzte Optionen, das Koalitionsvorhaben umzusetzen“, heißt es auch in einem im Kabinett beschlossenen Eckpunktepapier. Genannt wird in dem Zusammenhang unter anderem das sogenannte Schengener Durchführungsübereinkommen. Ein konkreter Gesetzentwurf soll deshalb erst vorgelegt werden, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt.

Auf die Frage in der Bundespressekonferenz, ob Gesundheitsminister Lauterbach auch schon einmal Cannabis konsumierte, antwortete der Minister: Ich kann nur sagen dass tatsächlich ich schon einmal probeweise konsumiert habe. Ich bin aber kein Nutzer und würde von der Regulierung auch nicht profitieren.

SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen.

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