++ Aktuell: Corona Stadt Trier und Landkreis – Fünf Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 ++

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Die beschauliche Atmosphäre in Trier hat viel mit der Partnerstadt in Italien gemein. Ein Ausflug lohnt sich. - Foto: pixabay

TRIER. Am heutigen Donnerstag wurden durch das Gesundheitsamt Trier-Saarburg 162 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus mittels Meldesoftware übermittelt – 87 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 75 aus der Stadt Trier.

Dem Gesundheitsamt wurden fünf weitere Todesfälle durchweg hochbetagter Patient:innen im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gemeldet, die zum Teil bereits vor einigen Tagen verstorben sind. Damit sind bisher insgesamt 224 Personen im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben.

Hospitalisierungsinzidenz

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) gibt den Wert der landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz heute am Donnerstag wie folgt an:

AKTUELLE HOSPITALISIERUNGS-INZIDENZ RHEINLAND-PFALZ 20.10.2022:

11,29 (Freitag 11,53)

Die Inzidenzen in der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg am 20.10.2022

 Stadt Trier  Landkreis Trier-Saarburg
7-Tage-Inzidenz 757,0 703,9

 

Die 7-Tage-Inzidenzen dürften in Wirklichkeit noch höher liegen, da in vielen Fällen kein PCR-Test stattfindet bzw. kein Testnachweis einer Infektion erfolgt.

Aktuell Infizierte und Zahl der PatientenBesucherstopp in Krankenhäusern

69 Patientinnen und Patienten aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes werden zurzeit stationär behandelt – 9 davon intensivmedizinisch. In mehreren Krankenhäusern im Kreis und der Stadt Trier besteht aufgrund der Corona-Lage ein Besucherstopp.

Die Zahl der aktuell Infizierten beläuft sich auf der Basis der erfassten Fälle auf 3820. Diese verteilt sich wie folgt: 1640 in der Stadt Trier und 2180 im Landkreis.

Appell: Mund-Nasenschutz bei Menschenansammlungen tragen

Aufgrund der wieder ansteigenden Fallzahlen rät das Gesundheitsamt im Alltag und vor allem bei größeren Menschenansammlungen sowie im Öffentlichen Personennahverkehr einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten.

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