BAD KREUZNACH. Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht sieht die Staatsanwaltschaft die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe bei dem Angeklagten erfüllt.
«Anlass und Tat stehen in einem völligen Missverhältnis», sagte Oberstaatsanwältin Nicole Frohn am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Bad Kreuznach.
Die Tat vor knapp einem Jahr im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein sei das erste Mal gewesen, dass es in Deutschland im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen zu tödlicher Gewalt gekommen sei, sagte Frohn. Das große Medieninteresse an dem Strafverfahren beweise, dass der Fall die Öffentlichkeit weiter bewege. Nach ihrer Ansicht gibt es in dem Prozess eine «eindeutige Beweislage» für den Tatvorwurf Mord.
Laut Staatsanwaltschaft soll der angeklagte 50-jährige Deutsche den 20 Jahre alten Tankstellen-Mitarbeiter am 18. September 2021 in Idar-Oberstein getötet haben, nachdem dieser ihn mehrfach auf die coronabedingte Maskenpflicht hingewiesen hatte. Die Mutter des Opfers ist Nebenklägerin. Das Plädoyer der Verteidigung wird für diesen Freitag (9. September) erwartet.