OVG: Feuerwehr kann Erstattung von Einsatzkosten von Rettungsdienst verlangen

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Foto: dpa

KOBLENZ. Die Feuerwehr kann in bestimmten Fällen von Rettungsdiensten die Erstattung ihrer Einsatzkosten verlangen.

Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz hervor (Az. 7 A 10018/21.OVG). Ein solcher Fall liege vor, wenn die Feuerwehr zur Unterstützung angefordert werde und nur vor Ort sei, um eine Aufgabe des Rettungsdienstes zu übernehmen, erklärten die Richter.

Dies sei etwa beim Transport von verletzten Menschen der Fall. Gegen diese Regelung des rheinland-pfälzischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gebe es keine Bedenken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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