Zeugin in Polizistenmord-Prozess: Nebenangeklagter fürchtete um sein Leben

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Foto: dpa

KOBLENZ/KUSEL. Im Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten Ende Januar bei Kusel (Pfalz) hat eine Vernehmungsbeamtin eine Tatortbegehung mit einem der beiden Angeklagten detailliert geschildert.

Der 33-Jährige habe dabei angegeben, er habe in der Tatnacht befürchtet, von seinem 39 Jahre alten damaligen Komplizen getötet zu werden, sagte die Polizistin am Freitag im Landgericht Kaiserslautern.

Der 39-Jährige habe demnach den 33-Jährigen aufgefordert, am Tatort verlorene Dokumente zu suchen und ihn bedroht: «Mach, sonst leg ich dich nebendran», sagte die Polizistin am zwölften Verhandlungstag. Ähnliches hatten auch bereits andere Vernehmungsbeamte geschildert. Die Begehung mit Statisten am Tatort fand demnach 18 Tage nach der Tat statt.

Die am Freitag als Zeugin vernommene Beamtin nahm nach eigenen Angaben an mehreren Vernehmungen des 33-Jährigen teil. Der Mann schweigt im laufenden Prozess, hatte davor aber ausgesagt. Dabei machte er seinen damaligen Komplizen für den Tod der Polizisten verantwortlich. Der 39-Jährige habe «Was, Jagdwilderei?» bei der nächtlichen Fahrzeugkontrolle gerufen, in dem Moment habe «es auch schon geknallt», sagte der 33-Jährige nach Angaben der Polizistin.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten (39) vor, eine Polizeianwärterin (24) und einen Polizeikommissar (29) mit Gewehrschüssen in den Kopf ermordet zu haben, um Jagdwilderei zu verdecken. Der 39-Jährige bestreitet das. Dem Nebenangeklagten (33) wirft die Anklagebehörde versuchte Strafvereitelung vor. Er soll beim Spurenverwischen geholfen haben. Die Gewalttat an einer abgelegenen Kreisstraße hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.

Hauptangeklagter bittet um mehr Schutz und droht

Der Hauptangeklagte hörte am Freitag aufmerksam zu und besprach sich mehrfach mit seinen Anwälten. Er beklagte im Prozessverlauf, er werde in der Untersuchungshaft „angefeindet und provoziert“. Er bitte um mehr Schutz. „Irgendwann ist meine Geduld zu Ende und es eskaliert. Der Letzte, der mich herausgefordert hat, hat es nicht überlebt“, sagte der 39-Jährige. Richter Raphael Mall erwähnte eine mögliche Verlegung. „Das Problem ist: Sie kennt ganz Deutschland“, sagte er.

Als der Hauptangeklagte meinte, die Abschrift eines Funkspruchs sei fehlerhaft, reagierte Oberstaatsanwalt Stefan Orthen ungehalten. „Unverschämtheit, wie Sie mich hier anquatschen. Sie sind Angeklagter in einem Mordprozess.“ Die Verteidigung nahm ihren Mandanten in Schutz – die Strafprozessordnung verbiete ein solches Handeln nicht.

Zur Sprache kamen auch die Vermögensverhältnisse des Hauptangeklagten. Der Bäckereibetreiber habe Verbindlichkeiten von insgesamt 2,4 Millionen Euro bei 107 Gläubigern, sagte ein Sachverständiger. Er zitierte auch aus Chatverläufen, in denen der 39-Jährige einem Händler erlegtes Wild anbot: „Wie immer mit Kopfschuss.“ Bei einem anderen Händler hieß es: „Alles Kopfschuss natürlich.“ Der Experte sagte zum Hauptangeklagten: „Kopfschuss war Ihre Visitenkarte.“

Die Verhandlung fand erneut in einem voll besetzten Saal statt. Das Interesse ist seit Beginn Ende Juni groß. Der Prozess wird am 2. September fortgesetzt, Termine sind bis Ende November angesetzt. Die Angeklagten waren kurz nach der Tat im Saarland festgenommen worden.

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