Olewiger Weinfest: Geänderte Verkehrsführung, Zusatzbusse, Taxenstände

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Foto: Vereinigung Trier-Olewiger Winzer

TRIER. Wegen des Olewiger Weinfests kommt es zwischen dem 5. und 9. August zu Änderungen der Verkehrsführung im Stadtteil, wie die Stadt Trier mitteilt.

Die Olewiger Straße wird ab der St.-Anna-Straße bis zur Hunsrückstraße von Freitag, 5., 16 Uhr, bis Dienstag, 9. August, 8 Uhr, für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt für Liefer- und Anliegerverkehr im unmittelbaren Veranstaltungsbereich ist eine Stunde vor Beginn der Weinfests bis zum Ende nicht möglich. Die Veranstaltungszeiträume sind von Freitag, 18 Uhr, bis Samstag, 2 Uhr; Samstag, 18 Uhr bis Sonntag, 3 Uhr; Sonntag, 15 Uhr bis Montag, 1 Uhr und Montag, 17 Uhr, bis Dienstag, 1 Uhr.

Zwischen 5. und 9. August gilt auf der Umgehungsstraße (Riesling-Weinstraße, Hunsrückstraße, Brettenbach), eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Außerdem werden an der Hunsrückstraße und entlang des südlich davon verlaufenden Gehwegs zusätzliche Halteverbotszonen eingerichtet.

Besucherinnen und Besucher können an der Riesling-Weinstraße parken. Da der Platz dort begrenzt ist, wird eine Anfahrt mit dem ÖPNV empfohlen. Auch in diesem Jahr setzen die Trierer Stadtwerke Zusatzbusse zum Fest ein (Linie 91 Freitag und Samstag zwischen Petrisberg und Weinfest sowie zurück jeweils im Halbstundentakt / Linie 98 Freitag und Samstag zwischen Pluwig und Weinfest sowie zurück jeweils im Stundentakt).

Die Bushaltestellen im Ortskern Olewig werden vom 4. bis 9. August, 8 Uhr, nicht angefahren. Ersatzhaltestellen stehen an der Riesling-Weinstraße zur Verfügung.

Taxenstände werden an der Olewiger Straße an der Einmündung zur St. Anna-Straße eingerichtet.

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs werden zu den bestehenden Halteverboten zusätzliche Haltverbotszonen in der Olewiger Straße sowie in den umliegenden Straßen eingerichtet. Diese werden verstärkt überwacht. Die Feuerwehr- und Rettungszufahrten (Brettenbach, Olewiger Straße, Retzgrubenweg und Tiergarten) sind frei zu halten. Verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge werden nötigenfalls abgeschleppt.

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