++ „Skandalös“ – Eintracht-Fans stinksauer – Fußballverband weist Trierer Einspruch zurück ++

0
Foto: lokalo.de (se)

TRIER. Die Entscheidung des Fußball-Verbandsgerichtes ist gefallen: Der vom SV Eintracht Trier erhobene Einspruch gegen die Entscheidung des Fußbalverbandes vom 16. Mai, wurde abgewiesen. Somit ändert sich vorerst nichts an der Abschlusstabelle und die Trierer Eintracht startet am Samstag in die Aufstiegsrelegation (zwei weitere Spiele).

Hintergrund des Einspruches:

Nachdem der SV Röchling Völklingen seine Mannschaft aus der Oberliga Mitte Mai zurückzog, strich der Verband alle Partien Völklingens in der Abstiegsrunde – aus der vorherigen „Süd-Gruppe“ unter anderem mit Meister Worms, aber nur diejenigen der aktuellen Teilnehmer an der Abstiegsrunde. Das in der Meisterrunde spielende Worms durfte also die sechs erspielten Zähler gegen Völklingen behalten.

Gegen diese „willkürliche Entscheidung“ klagte Trier daraufhin und scheiterte vorerst. Es besteht jedoch der weitere Schritt in Richtung des Schiedsgerichtes.

Großes Unverständnis bei den Fans – „skandalöses Urteil“

Enttäuscht zeigen sich auch viele Eintracht-Anhänger am Abend. „Was auf Verbandsebene einmal wieder passiert, ist kaum in Worte zu fassen. Es ist immer dasselbe!“, kommentiert ein Fan den Einspruch.

Ein weiterer Leser: „Es ist eine große Enttäuschung, der Fußballverband sollte sich schämen! Wozu gibt es eigentlich eine Spielordnung?“ Dies sieht auch eine Leserin aus dem Trierer Norden so: „Enttäuscht ja, überrascht nein – jetzt gilt es alle Kräfte noch einmal zu bündeln!“

„Nach einem erneut skandalösen Urteil gegen unsere Eintracht. Bitte unterstützen Sie ihren Heimatverein bei den beiden wichtigen Aufstiegsspielen am kommenden Samstag und Dienstag“, schreibt unser Leser C.G. unmittelbar nach Bekanntgabe – dem scheint wenig hinzuzufügen – JETZT ERST RECHT!

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.