Frauchen musste zur Seite springen – Autofahrer überfährt Hund und flüchtet einfach

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Symbolbild; Foto: pixabay

BLIESKASTEL. Am späten Sonntagabend, 5. Juni, gegen 23.40 Uhr beging ein bislang unbekannter Täter in der Straße „Am Biesinger Berg“, in Blieskastel gleich mehrere Straftaten.

Der bislang unbekannte Fahrer eines roten Kleinwagens fuhr demnach mit überhöhter Geschwindigkeit auf eine 36-jährige Geschädigte aus Blieskastel zu, sodass diese zur Seite springen musste, um eine Kollision zu vermeiden.

Durch das Manöver wurde der Hund der Frau angefahren und schwer verletzt, sodass dieser später eingeschläfert werden musste. Die 36-Jährige wurde glücklicherweise nicht verletzt. Trotz des offensichtlichen Unfalls, setzte der Fahrer des Kleinwagens seine Fahrt unbehellig fort und entfernte sich schließlich von der Örtlichkeit.

Zeugen der Tat werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion St. Ingbert unter der Telefonnummer 06894/1090 in Verbindung zu setzen.

1 Kommentar

  1. So wie der Artikel hier steht erfüllt er den Tatbestand der falschen Beschuldigung und der Vortäuschung einer Straftat, vor allem weil hier behauptet wird der Fahrer habe eine Straftat begangen
    Der Fahrer wird ja wohl kaum auf dem Gehweg gefahren und gezielt auf diese zugefahren sein sein, also war die Frau wohl auf der Strasse unterwegs. Somit handelt es sich hier erstmal um eine Ordnungswidrigkeit, so er zu schnell unterwegs war.
    War sie fahrlässig und ohne auf den fliessenden Verkehr zu achten auf der STrasse unterwegs? War der Hund angeleint oder lief er an langer Leine einfach auf der Strasse rum ohne dass der Fahrer dies sehen konnte? Wenn der Fahrer aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht ausweichen konnte, dann hätte er das tun müssen was man in der Fahrschule zu tun lernt, wenn ein Tier vors Auto läuft. Runter vom Gas, Fuss auf die Bremse und Lenkrad festhalten, denn ein eventuelles Ausweichen kann schlimmere Folgen haben als die Kollisiion mit einem Tier, er hätte hier z.B. ins Schleudern kommen können und sich selbst aber auch die Hundehalterin oder Passanten verletzen können. Somit war die Kollision mit dem Hund das kleinere Übel und er hat nichts falsch gemacht.
    Konnte er überhaupt sehen dass er den Hund angefahren hat? Gegebenenfalls hat sich die Hundehalterin.selber strafbar gemacht weil sie den Verkehr gefährdete durch ihr fahrlässiges Verhalten.
    Fragen über Fragen und gut recherchierte Artikel wären wünschenswert.

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