Land Rheinland-Pfalz will den Wolf weiterhin nicht ins Jagdrecht aufnehmen

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Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild

MAINZ. Das rheinland-pfälzische Umweltministerium lehnt es ab, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. „Der Wolf ist eine streng geschützte Art“, sagte Ministerin Katrin Eder (Grüne) am Dienstag im Umweltausschuss des Landtags.

Es sei nicht angemessen, ihn ins Jagdrecht aufzunehmen. „Wir gehen einen anderen Weg„, fügte die Ministerin hinzu.

Die Landesregierung hat 2015 einen Managementplan für den Umgang mit Wölfen eingeführt. Risse von Nutztieren werden entschädigt, wenn sie nachweislich von einem Wolf verursacht wurden. In den ausgewiesenen Präventionsgebieten werden Vorkehrungen wie wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde mit Landesmitteln gefördert. Eder sagte jetzt im Ausschuss: „Im Dialog mit Weidetierhaltern entwickeln wir die Förderrichtlinen weiter und fragen: Was braucht ihr, um gut aufgestellt zu sein?“

Zuletzt hatten die Freien Wähler im Landtag kritisiert, dass die Präventionsmaßnahmen in wenigen Jahren möglicherweise nicht mehr effektiv seien. „Ich fürchte, dass die Landesregierung jetzt wertvolle Zeit vertut und sich nicht auf die Entwicklung vorbereitet, die unzweifelhaft auf uns zukommt“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer Stephan Wefelscheid.

Eder warb für ein ganzheitliches Verständnis des Ökosystems Wald. Darin habe auch der Wolf seinen Platz. So könne er eine wichtige Rolle bei der Regulierung des Rotwilds spielen und einer übermäßigen Schädigung von Jungbäumen entgegenwirken.

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