LUXEMBURG. Da war die ADEM wohl etwas übereifrig – und bewies wenig Fingerspitzengefühl. Das luxemburgische Arbeitsamt ADEM (Agence pour le développement de l’emploi) wacht darüber, das Leistungsbezieher sich auch aktiv um eine neue Stelle bemühen. Denn auch im Großherzogtum gilt als das Prinzip „Fördern und Fordern“: Findet die Behörde eine passende Stelle, wird den betreffenden arbeitssuchenden Personen eine sog. „carte d’assignation“ (Meldeaufforderung) zugeschickt. Sie müssen dann nachweisen, dass sie sich um die betreffende Stelle bemüht haben – sonst droht die Streichung des Arbeitslosengeldes.
Eine arbeitslose Tanzlehrerin enthielt Anfang Mai eine solche carte d’assignation: Die Frau sollte sich bei einem Nachtclub in Ingeldorf als „Tänzerin, Stripperin und Escort“ bewerben. Empört machte die Tanzlehrerin die Sache in den sozialen Medien öffentlich.
Der skurrile Fall hatte umgehend ein politisches Nachspiel: Zwei Grünen-Abgeordnete stellten im Parlament in der Angelegenheit eine Anfrage an Arbeitsminister Georges Engel (LSAP). Aus dessen Antwort ging hervor, dass das Arbeitsamt noch eine zweite Frau aufgefordert hatte, sich um die Stelle zu bewerben. Dabei sei aber die „interne Prozedur“ nicht befolgt worden, so der Minister. Bei solch heiklen Fällen sollte der Betreuer die Person kontaktieren, um in einem persönlichen Gespräch zu klären, ob die Stelle infrage kommt – und zwar bevor die Meldeaufforderung verschickt wird. Die Behörde habe sich inzwischen bei den beiden Frauen entschuldigt, die der Aufforderung selbstverständlich nicht nachkommen müssten.
Die ADEM muss sich bei der Frage, ob eine Stelle für eine potentielle Bewerberin oder einen potentiellen Bewerber infrage kommt, an ein „règlement grand-ducal“ halten, demzufolge u.a. Bezahlung, professionelle Tauglichkeit, physische und psychische Voraussetzungen, der Arbeitsweg, die familiäre Situation des Arbeitssuchenden, die Arbeitsbedingungen und ein eventuelles Versprechen einer späteren Vollzeitübernahme zu berücksichtigen sind. Interessant wäre auch zu wissen, was Großherzog Henri selbst zu diesem Umgang mit dem unter seinem Namen entwickelten Reglement durch das Arbeitsamt sagt. Bekanntlich hatte der fromme Monarch im Jahre 2008 beinahe eine Staatskrise ausgelöst, als er sich aus Gewissensgründen sträubte, seine Unterschrift unter das luxemburgische Sterbehilfegesetz zu setzen…














