Gesetzesänderung für schnelleren Wiederaufbau an der Ahr

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Dachdecker arbeiten an einem von der Flut beschädigten Haus. Foto: dpa

MAINZ. Eine Gesetzesänderung soll es den Kommunen im Ahrtal ermöglichen, den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe zu beschleunigen. Die Gesetzesvorlage, die in dieser Woche in den Landtag eingebracht wird, soll Ausnahmen im Vergaberecht schaffen und so die umfassende Ausführung von Bauaufträgen durch einen Generalunternehmer ermöglichen, wie die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP am Montag in Mainz mitteilten.

Mit der sonst vorgeschriebenen Einzelvergabe von Aufträgen für bestimmte Bauleistungen sei ein hoher Verwaltungs- und Koordinierungsaufwand verbunden, erklärte die SPD-Fraktionsvorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenhthäler. «Das ist in der aktuellen Ausnahmesituation im Ahrtal mit unzähligen Baumaßnahmen schlechterdings nicht zu bewältigen.» Deswegen hätten die drei Fraktionen sich entschlossen, das Gesetz zur Mittelstandsförderung so zu ändern, dass Bauleistungen auch an einen Generalunternehmer vergeben werden könnten. «Die Kommunen erhalten dadurch mehr Handlungsspielraum.» (dpa)

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