++ Aktuell: Corona-Lage Stadt Trier und Landkreis – Zahl der Infizierten steigt weiter stark an++

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Die beschauliche Atmosphäre in Trier hat viel mit der Partnerstadt in Italien gemein. Ein Ausflug lohnt sich. - Foto: pixabay

TRIER. Am heutigen Montag wurden vom Gesundheitsamt Trier-Saarburg 106 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 49 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 57 aus der Stadt Trier.

Die tatsächliche Zahl an Neuinfektionen dürfte jedoch höher liegen, da viele Neumeldungen noch nicht in der Meldesoftware erfasst werden konnten.

Aufgrund des aktuellen, am Wochenende erneut angestiegenen Meldeverzuges ist eine belastbare 7-Tage-Inzidenz zurzeit nur bedingt vermeldbar. Die vom Landesuntersuchungsamt vermeldeten Werte dürften tatsächlich deutlich höher liegen.

Gesundheitsamt: Bescheinigungen für Quarantäne per Mail beantragen

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass Bescheinigungen der Quarantänedauer, z.B. für den Arbeitgeber, nur noch auf Antrag per Mail ausgestellt werden. Das gilt auch bei einer nun möglichen verkürzten Quarantäne. Anträge können formlos, evtl. mit einem negativen Testnachweis an folgende Mailadresse gesandt werden: [email protected]

Nach der neuen Absonderungsverordnung ist die Quarantänedauer auf 10 Tage verkürzt worden. Eine vorzeitige Beendigung ist mittels einer negativen Testbescheinigung frühestens nach 7 Tagen für den Folgetag möglich. Informationen hierzu unter www.corona.rlp.de

Aufgrund der aktuellen Lage kann es bei der Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes zu infizierten Personen zu mehrtägigen Verzögerungen kommen. Alle positiv getesteten Personen erhalten eine automatisierte SMS vom Gesundheitsamt mit der Mitteilung des Testbefundes und der Aufforderung, sich in Quarantäne zu begeben und auf eine weitere Mitteilung des Gesundheitsamtes zu warten.

Gemäß der geltenden Absonderungsverordnung hat man sich unabhängig von einer amtlichen Benachrichtigung nach einem positiven Test umgehend selbständig nach Hause in Selbstisolation begeben, bekannte Kontaktpersonen eigenverantwortlich informieren und bei Auftreten von Krankheitssymptomen umgehend den Hausarzt telefonisch kontaktieren sollte.

Auch die Hausangehörigen und Kontaktpersonen müssen sich dann selbständig in Quarantäne begeben, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Eine Kontaktnachverfolgung zu Kontaktpersonen ist aktuell nicht mehr möglich. Ausführliche Antworten finden Betroffene auf der Internetseite des Landes www.corona.rlp.de/de/themen/was-tun-bei-corona-verdacht

Weiterhin mehren sich auch die Meldungen positiver Tests aus Kitas und Schulen. Allein drei Mitarbeitende des Gesundheitsamtes sind mit der Kontaktaufnahme dieser Einrichtungen beschäftigt. In aktuell 16 Kitas mussten Quarantänemaßnahmen ergriffen werden. Informationen für Betroffene mit Verhaltensregeln sind auch unter www.corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas zu finden.

 

AKTUELLE HOSPITALISIERUNGS-INZIDENZ RHEINLAND-PFALZ (17.01.2022):

2,85

 

Die Inzidenz in der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg am 17.01.2022

 Stadt Trier  Landkreis Trier-Saarburg
7-Tage-Inzidenz 496,1 * 315,5 *

 

* 7-Tage-Inzidenz wegen Meldeverzug nur bedingt aussagekräftig

Zahl der infizierten Personen steigt weiter stark an

13 Patientinnen und Patienten aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes werden aktuell stationär behandelt. Die Zahl der aktuell Infizierten beläuft sich auf 2.083 – 93 mehr als am Freitag. Diese verteilen sich wie folgt: 1127 in der Stadt Trier und 956 aus dem Landkreis.

Hinweise zu Impfmöglichkeiten

Stadt und Landkreis appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, sich bei zahlreichen Hausärzten impfen zu lassen sowie andere die Möglichkeit einer Erst-, Zweit- bzw. Auffrischungsimpfung zu nutzen. Wer sich im Impfzentrum Trier impfen lassen möchte, kann unter www.impftermin.rlp.de oder bei der Hotline des Landes unter 0800-5758100 einen Termin buchen. Weitere Informationen zu weiteren Impfangeboten unter www.trier.de/impfen sowie www.saarburg-kell.de

Das Gesundheitsamt rät nach wie vor, die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte zu begrenzen. Diese Empfehlung gilt angesichts der aktuellen Entwicklung auch bei Veranstaltungen im Freien.

Das Gesundheitsamt rät nach wie vor, die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte zu begrenzen. Dies Empfehlung gilt angesichts der aktuellen Entwicklung auch bei Veranstaltungen im Freien.

 

 

 

 

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