Schärfere Maßnahmen: Heute Sondersitzung des Landtags zur Corona-Bekämpfung

0
Foto: Nicolas Armer/dpa/Symbolbild

MAINZ. Der rheinland-pfälzische Landtag berät heute (14.00 Uhr) in einer Sondersitzung über die aktuelle Corona-Lage. Dabei geht es um weitere Möglichkeiten zur Bekämpfung der Pandemie. Das Parlament soll der Landesregierung mit einem Beschluss ermöglichen, dafür den Instrumentenkasten zu erweitern. Es gilt aber bis auf weiteres die 29. Corona-Bekämpfungsverordnung, die seit Samstag in Kraft ist.

Der Parlamentsbeschluss gilt für drei Monate, bis zum 7. März 2022. Danach muss der Landtag wieder zusammenkommen und den Beschluss erneuern.

Nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes ist ein besonderer Beschluss des Landesparlaments erforderlich, um weitere Maßnahmen zu ergreifen. Wenn die «konkrete Gefahr einer epidemischen Ausbreitung» von Corona festgestellt wird, können solche Schutzmaßnahmen eingeführt werden.

Dazu gehören etwa die Begrenzung des Zugangs zu Einrichtungen oder Einschränkungen für Freizeit-, Sport- oder Kulturveranstaltungen, also etwa auch die Schließung von Diskotheken und Clubs. Auch die Anordnung eines Abstandsgebots, Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum, Maskenpflicht, Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, Hygienekonzepte sowie Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen gehören dazu.

Ausgeschlossen sind dabei unter anderem die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen, der Sportausübung oder auch von Schulschließungen, wie der Landtag erläuterte.

Die drei Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP sowie die Freien Wähler hatten sich einem Vorschlag der CDU auf diese Sondersitzung angeschlossen. Nur die AfD unterstützt den Antrag nicht.

Vorheriger Artikel++ lokalo.de Blitzerservice am Dienstag: Hier gibt es heute Kontrollen ++
Nächster ArtikelBekiffter 22-Jähriger fährt sich im Schnee fest – und bittet die Polizei um Hilfe

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.