++ Aktuelle Corona-Lage Trier und Landkreis: Testmöglichkeiten – Termin für Innengastro-Öffnung im Kreis ++

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Covid-19 Teströhrchen
Foto: dpa-Archiv

TRIER. Am heutigen Samstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 5 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 4 aus dem Landkreis und einer aus der Stadt Trier.

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Robert-Koch-Institutes:

Stadt Trier: 29,6                   Landkreis Trier-Saarburg: 38,2

Damit liegt der Landkreis den vierten Werktag in Folge unter der Marke von 50. Die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes regelt, dass nach fünf Werktagen in Folge unter dem Wert von 50 auch die Innengastronomie „am übernächsten Tag“ wieder öffnen kann. Sonn- und Feiertage zählen dabei nicht mit. Maßgeblich sind die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichen Inzidenzen. Demnach lag der Landkreis am Mittwoch, 19. Mai, erstmals unter 50. Der fünfte Werktag wäre Dienstag, der 25. Mai. Demnach könnte – unter der Voraussetzung, die Infektionslage bliebe konstant unter dem Wert von 50 – die Innengastronomie wieder am Donnerstag, 27. Mai öffnen. Auch weitere Lockerungen wären damit verbunden.

Testmöglichkeiten am Pfingstwochenende

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass am Pfingstwochenende auch das Gesundheitsamt Testmöglichkeiten für Bestätigung von positiven Schnelltests am Samstag und Pfingstmontag zwischen 9 und 15 Uhr anbietet. Auch im MVZ Pathologie Trier kann man sich Samstag und Montag zwischen 8 und 14 Uhr testen lassen.

Seit gestern wurden dem Gesundheitsamt keine weiteren Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet. Die Gesamtzahl der Virusmutationen beläuft sich auf 1440, davon 1336 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7., 75 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351 und ein Nachweis der „indischen Virusvariante“ B.1.617. Weitere 28 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 365 – 21 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 261 im Landkreis und 104 in der Stadt Trier. 18 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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