Beschlossen: Bei hohen Werten – Länder können Bewegungsradius der Menschen beschränken!

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Foto: Uwe Anspach (dpa)

BERLIN. Die Ministerpräsidenten der Länder und Angela Merkel (Bund) haben sich in ihrer heutigen Videokonferenz auf eine neue Maßnahme geeinigt. So haben die Länder nun die Möglichkeit, den Bewegungsradius der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken – falls die Corona-Zahlen auf einem sehr hohen Niveau sind.

Der Beschluss: In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Einschränkung des Bewegungsradius von 15 Kilometern um den Wohnort treffen können , sofern kein driftiger Grund vorliegt. Einkaufen, Reisen und tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen driftigen Grund dar.

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