Das Land Rheinland-Pfalz hat die sogenannten „Schnupfenregeln“ für Kitas und Schulen etwas verschärft. Demnach sollen Kinder und Jugendliche mit nur schwachen Symptomen zunächst die Einrichtungen nicht besuchen.
Wie aus einem aktuellen Merkblatt des Ministeriums hervorgeht, dieses gilt seit dem 3. Dezember, sollen Kinder schon bei einem leichten Schnupfen oder gelegentlichem Husten vorerst zu Hause bleiben. Erst wenn der Allgemeinzustand nach 24 Stunden gut sei und keine weiteren Krankheitszeichen dazugekommen seien, dürfe das Kind die Kita oder die Schule wieder besuchen. Ein ärztliches Attest sei nicht erforderlich.